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Inhaltsstoffe/Sicherheit & Wirksamkeit

5 Fakten, warum Kosmetik in der EU sicher ist

Jeden Tag benutzen wir eine ganze Reihe von kosmetischen Produkten – manchmal ohne uns darüber bewusst zu sein, dass es sich dabei um Kosmetik handelt. Bereits morgens starten wir mit Duschgel, Shampoo und Zahnpasta in den Tag, nehmen Haargel oder Haarspray für unsere Frisur und eine Bodylotion zur Pflege der Haut. Eine Gesichtscreme gehört für viele genauso selbstverständlich zur täglichen Körperpflege wie das regelmäßige Händewaschen mit einer Seife. Aber natürlich zählen auch Deo und Sonnencreme oder Make-up und Lippenstift zu Kosmetik – Produkte, die wir täglich ganz selbstverständlich nutzen, um uns schön und wohlzufühlen, aber auch, um unsere Gesundheit zu schützen.

Da kosmetische Produkte direkt auf der Haut, den Haaren – und wie bei der Zahncreme – auch im Mund angewendet werden, müssen sie hohe Anforderungen an die Sicherheit erfüllen. Dies gewährleistet eine strenge Gesetzgebung, die für alle kosmetischen Produkte innerhalb der EU gilt. Übrigens: Aufgrund ihres hohen Standards ist die europäische Kosmetik-Verordnung auch für viele andere Länder außerhalb der EU ein Vorbild.

 Hier sind 5 Fakten, warum kosmetische Produkte in der EU sicher sind:

 1. Wissenschaftliche Sachkenntnis schützt die Verbraucher in der EU

Unabhängige Experten und Expertinnen des Wissenschaftlichen Ausschusses „Verbrauchersicherheit“ der EU (Scientific Committee on Consumer Safety, SCCS) bewerten kosmetische Inhaltsstoffe anhand aktueller wissenschaftlicher Untersuchungen und Studien. Auf Basis ihrer Empfehlungen entscheidet der Gesetzgeber über die Zulassung oder Beschränkung kosmetischer Inhaltsstoffe. Hier gibt es noch mehr Informationen zu den wissenschaftlichen Ausschüssen der EU.

2. Die EU hat die längste schwarze Liste für kosmetische Inhaltsstoffe weltweit

Das europäische Kosmetikrecht ist eines der strengsten auf der ganzen Welt. 1600 Stoffe sind in der EU verboten – nirgendwo sonst gibt es eine längere Verbotsliste. Bei Kosmetik gilt: Safety first. Die Experten des SCCS überprüfen sehr sorgfältig diejenigen Substanzen, die in kosmetischen Produkten gesundheitlich bedenklich sein könnten. Wird ein potenzielles Risiko für einen Stoff erkannt, wird dieser für die Verwendung in kosmetischen Produkten entweder verboten oder es werden Konzentrationsgrenzen festgesetzt, innerhalb derer die Verwendung des Stoffes sicher ist. Wer mehr wissen möchte – hier gibt es weitere Informationen zur Sicherheit kosmetischer Inhaltsstoffe.

3. Stoffe zum Färben, Konservieren und UV-Filter stehen unter besonderer Beobachtung

Für bestimmte Inhaltsstoffe wie Farb- und Konservierungsstoffe sowie UV-Filter gibt es besonders strenge Regeln: Sie müssen vor ihrem Einsatz in einem kosmetischen Produkt zugelassen werden. In der EU sind mehr als 250 Inhaltsstoffe zum FärbenKonservieren und als UV-Filter als sicher durch das SCCS bewertet worden.

4. Werbeaussagen zu kosmetischen Produkten müssen wahr sein

Damit sich Verbraucher darauf verlassen können, dass Kosmetik hält, was sie verspricht, müssen Kosmetik-Hersteller die Werbeaussagen zu ihren Produkten durch verlässliche Nachweise belegen. Dies können zum Beispiel experimentelle Studien, allgemein anerkannte Daten oder fundierte Beurteilungen durch Verbraucher sein. Hier gibt es noch mehr Informationen zu Werbeaussagen.

5. Alle Inhaltsstoffe müssen auf dem Produkt aufgeführt sein

Für kosmetische Produkte stehen in der EU ca. 30.000 Inhaltsstoffe zur Verfügung. Damit Verbraucher immer genau wissen, welche davon in einem Produkt enthalten sind, befindet sich auf jedem Produkt eine Liste der verwendeten Stoffe, die sogenannte INCI-Liste (INCI: International Nomenclature of Cosmetic Ingredients). Diese Liste sorgt für mehr Transparenz und bietet für Allergiker den Vorteil, dass sie schnell überprüfen können, ob ein Stoff enthalten ist, den sie nicht vertragen. Noch schneller geht das mit der COSMILE-App, die bereits beim Kauf eines Produkts wertvolle Informationen zu Inhaltsstoffen liefern kann.

Auch wenn diese Fakten für kosmetische Produkte eigentlich nur innerhalb der EU gelten, helfen sie trotzdem, die Sicherheit von Verbrauchern weltweit zu verbessern. Wie das geht?

1. Viele Hersteller vertreiben ihre Produkte auf der ganzen Welt. Anstatt mehrere Varianten des gleichen Produkts herzustellen, ist es für die Unternehmen häufig effizienter, die strenge EG-Kosmetik-Verordnung auch für Produkte anzuwenden, die außerhalb der EU vertrieben werden – so profitieren Verbraucher auch in anderen Teilen der Welt von den hohen europäischen Sicherheits- und Gesundheitsstandards.

2. Die EU hat als erste Region weltweit Tierversuche für kosmetische Inhaltsstoffe und Produkte vollständig verboten. Die deutsche Kosmetikindustrie verzichtet bereits seit 1989 freiwillig auf Tierversuche für kosmetische Fertigprodukte. Seit September 2004 sind diese EU-weit verboten. Tierversuche für Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten sind in der EU seit 2009 verboten. Und seit 2013 ist zudem die Vermarktung kosmetischer Produkte in der EU nicht mehr erlaubt, wenn das fertige Produkt oder die Inhaltsstoffe zur EU-kosmetikrechtlichen Absicherung im Tierversuch getestet wurden. Hier gibt es mehr Informationen zu Tierversuchen und Alternativmethoden

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