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Recht & Technik/Hersteller

Abfüllstationen für Kosmetik im Handel – das müssen Hersteller und Händler berücksichtigen

Bei Systemen zur Abfüllung kosmetischer Produkte im Handel sind selbstverständlich die gesetzlichen Vorgaben der EG-Kosmetik-Verordnung und den jeweiligen nationalen Regelungen in Deutschland und Österreich zu beachten. Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Einhaltung der Kosmetik-GMP-Vorgaben gelegt werden. Da die Abfüllung, die sonst während der industriellen Produktion unter hohen hygienischen Auflagen stattfindet, in den Handel verlagert wird, sind durchdachte und umfassende Hygienekonzepte am Point of Sale gefragt. Darüber hinaus gibt es auf Seiten der Hersteller und des Handels eine ganze Reihe von Punkten zu beachten, welche beispielsweise von der Auswahl des jeweiligen Abfüllsystems, der Organisation des Abfüllprozesses bis zur Kennzeichnung der abgefüllten Produkte und der richtigen Wahl und Überprüfung der Abfüllbehältnisse reichen.

In der Veröffentlichung Wesentliche Aspekte zu Abfüllstationen kosmetischer Mittel im Handel haben Mitarbeiter des IKW gemeinsam mit Mitarbeitern des CVUA Rheinland (Chemisches Veterinäruntersuchungsamt Rheinland), dem CVUA Karlsruhe (Chemisches Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe), AGES Wien (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) und LAVES Niedersachsen (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) detaillierte Empfehlungen für Hersteller und Händler zusammengestellt, damit die Selbstbedienung durch den Kunden oder die Bedienung durch das Personal erfolgreich stattfinden kann. Der Beitrag ist im SOFW-Journal 10/2020 erschienen. 

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