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Recht & Technik/Hersteller

Auslobung des UV-A-Schutzes bei Sonnenschutzmitteln

Deutsche Übersetzung der Cosmetics Europe Recommendation No. 21 (IKW, 08.08.2007)

Bitte beachten: Die Recommendation No. 21 wurde zwischenzeitlich ersetzt durch die Recommendation No. 23

 

Einführung

 

Für Sonnenschutzmittel, die in Bezug auf den Mindest-UV-A-Schutz (1/3 des Lichtschutzfaktors) den Anforderungen der „Empfehlung der Kommission vom 22. September 2006 über die Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln und diesbezügliche Herstellerangaben“ entsprechen (vgl. auch die IKW-Empfehlungen zur Wirksamkeit und zur Auslobung von Sonnenschutzmitteln), hat COLIPA (seit 2012: Cosmetics Europe) ein einheitliches Kennzeichnungsschema entwickelt. Dieses erleichtert es dem Verbraucher, ein Produkt auszuwählen, das sowohl vor UV-B- als auch vor UV-A-Strahlung schützt.

 

Empfehlung

 

COLIPA empfiehlt, dass die Übereinstimmung mit den Anforderungen der „Empfehlung der Kommission vom 22. September 2006 über die Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln und diesbezügliche Herstellerangaben“ hinsichtlich des Mindest-UV-A-Schutzes durch die Buchstaben „UVA“ in einem einfachen Kreis auf der Produktverpackung kenntlich gemacht werden sollte. Der Durchmesser des Logos sollte die Schriftgröße des angegebenen Lichtschutzfaktors nicht überschreiten.

(Download des "UVA"-Logos)

 

Umsetzung

 

Es wird keine formale Übergangsfrist festgelegt. Es kann davon ausgegangen werden, dass die zuständigen Überwachungsbehörden die neue Kennzeichnung ab dem Jahr 2008 überprüfen werden.

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