Unser Wissen über Schönheitspflege
Die Experten der Schönheitspflege im IKW liefern fachlich wertvollen Input und sind kompetente Ansprechpartner zu allen Fragen der Schönheitspflege.
Recht & Technik/Hersteller
Begriffsbestimmungen für Kölnisch Wasser
(vom 27.4.19391)
1. Kölnisch Wasser (Eau de Cologne) ist ein nach der herkömmlichen Art hergestelltes, mindestens 70 Raumhundertteile Weingeist (Ethylalkohol) enthaltendes Duftwasser bestimmter Duftart.
Die Bezeichnung „Kölnisch Wasser doppelt“ (Eau de Cologne double) setzt voraus, dass der Weingeist(Ethylalkohol)-Gehalt mindestens 77 Raumhundertteile beträgt.2
2. Die Bestimmung über diesen Mindestweingeistgehalt gilt auch dann, wenn der Artikelbezeichnung Kölnisch Wasser (Eau de Cologne) eine Duft- oder Phantasiebezeichnung beigefügt wird.
3. Wasch- oder Bade-Kölnisch Wasser (Wasch-Eau de Cologne, Bade-Eau de Cologne) ist ein Duftwasser, welches auch dem Verbraucher gegenüber mit dieser Bezeichnung versehen werden muss und mindestens 40 Raumhundertteile Weingeist enthält.
4. Spritzwässer sind alkoholfreie oder alkoholarme Duftwässer, die als solche auch bezeichnet und kenntlich gemacht werden müssen.
5. Wird die Bezeichnung Kölnisch Wasser (Eau de Cologne) als Duftbezeichnung verwandt, so ist ihr deutlich das Wort „Duftart“ voranzusetzen.
6. Zusätze wie „echt“, „original“, „Köln“, „Alt-Köln“, „altkölnisch“ oder andere wörtliche oder bildliche Beifügungen, die auf den Ort Köln hinzuweisen geeignet sind, gelten als örtliche Kölner Herkunftsangaben, ebenso die Bezeichnung „Kölnisch“ außerhalb der Wortverbindung „Kölnisch Wasser“.
___________________________
1) Im Jahre 1939 als bestehender Handelsbrauch von der Fachgruppe Körperpflegemittel der Wirtschaftsgruppe Chemischer Industrie in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Gesetzes- und Normenfragen in eine Anordnung gefasst, die am 1.5.1939 in Kraft trat und für alle Hersteller bindend war; auch nach 1945 von den Gerichten als traditioneller Handelsbrauch anerkannt.
2) Auf Anregung der Lebensmittelüberwachungsbehörden vom Verband der Kölnisch Wasser-Hersteller e.V. Köln als Handelsbrauch ermittelt, festgestellt und am 28.1.1981 ergänzend in die Begriffsbestimmungen aufgenommen.