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Corona-Pandemie: Arbeits- und Kundenschutz beim Friseur

Wie können Friseure in der Pandemie das Risiko im Salon reduzieren? Wie werden Mitarbeiter und Kunden geschützt? Und welche aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln müssen Friseure bei einer Wiedereröffnung nach dem 2. Lockdown beachten? Die Einhaltung aller Verhaltensregeln und Hygienevorschriften ist für Friseursalons in Zeiten der Pandemie essenziell. Seit Beginn der Pandemie haben die Betriebe daher viel unternommen, damit alle – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kundinnen und Kunden – vor einer Infektion geschützt werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen richten sie sich nach dem von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) entwickelten Branchenstandard für Friseurbetriebe, der auf dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) basiert. Dieser Branchenstandard wurde am 8. Februar 2021 erneut aktualisiert und gilt auch für bestimmte Dienstleistungen, wie Augenbrauenfärben, Make-up und Rasieren, die unter bestimmten Auflagen beim Friseur zugelassen sind. 

Eine Zusammenfassung der Maßnahmen gibt es in diesem Video. Eine türkische Sprachversion gibt es hier; eine Version in arabischer Sprache hier. Eine ausführliche Beschreibung der Arbeitsschutzstandards der BGW finden Sie hier.

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