Unser Wissen über Schönheitspflege

Die Experten der Schönheitspflege im IKW liefern fachlich wertvollen Input und sind kompetente Ansprechpartner zu allen Fragen der Schönheitspflege.

Informatives/Recht & Technik /Hersteller

Definition kosmetischer Mittel

Gesetzlich (Artikel 2 der EG-Kosmetik-Verordnung) sind kosmetische Mittel definiert als Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich am Körper des Menschen oder in seiner Mundhöhle angewendet zu werden.

Ihre ausschließliche oder überwiegende Aufgabe ist es, Haut, Haare, Nägel, Lippen, die äußeren Intimregionen oder die Zähne und die Mundschleimhäute

- zu reinigen,

- zu schützen,

- in gutem Zustand zu erhalten,

- zu parfümieren,

- deren Aussehen zu verändern

- oder den Körpergeruch zu beeinflussen.

 

 

Abgrenzung zu anderen Produktgruppen

Kosmetische Wirkungen im weiteren Sinne sind die Steigerung des Wohlbefindens, die Hebung des Selbstwertgefühls und eine höhere Akzeptanz durch die Mitmenschen. Dagegen sind Kosmetika nicht primär zur Verhütung oder Behandlung von Krankheiten bestimmt. Kosmetika können jedoch auch physiologische Wirkungen haben, solange die angepriesenen Wirkungen überwiegend kosmetischer Art sind.

Hinsichtlich der Abgrenzung zu anderen Produktgruppen (z. B. Arzneimittel, Biozidprodukte oder Lebensmittel) ist in erster Linie entscheidend, worin aus Sicht der Verbraucher die überwiegende Zweckbestimmung des jeweiligen Produktes besteht.

Leitlinie der Europäischen Kommission

Zur Abgrenzung kosmetischer Mittel von Arzneimitteln hat die Europäische Kommission ein umfassendes englischsprachiges Borderline Manual auf ihrer Website veröffentlicht. Dieser Kriterienkatalog wurde basierend auf der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entwickelt. Die Entscheidung über die zutreffende Einstufung kann hiernach nur unter Berücksichtigung aller Eigenschaften des konkreten Produktes getroffen werden.

Möchten Sie noch mehr wissen?

Dann besuchen Sie unser Extranet!

Testmodul