Unser Wissen über Schönheitspflege

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Enthält Kosmetik gefährliche Inhaltsstoffe?

In Medienberichten wird immer wieder unterstellt, Kosmetikprodukte würden „gesundheitlich bedenkliche“ Stoffe enthalten: Krebs erregende Stoffe, Stoffe, die das Hormonsystem beeinflussen können, Stoffe, die die Haut verschließen oder – im Gegenteil – durchlässiger für beliebige Schadstoffe machen. Begriffe wie „Chemikaliencocktail“ machen die Runde. Neue Studien werden zitiert, die Besorgnis erregende Erkenntnisse zu Tage gebracht haben sollen. Viele Verbraucher reagieren verständlicherweise verunsichert und bisweilen verängstigt.

Der IKW stellt klar: Wer in Deutschland Kosmetika kauft, kann diese Produkte ohne gesundheitliche Bedenken verwenden.

Kosmetische Mittel unterliegen EU-weit einer Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen, die die Sicherheit der Produkte für den Verbraucher gewährleisten. Da die Produkte direkt mit dem Menschen in Kontakt kommen, sind die Anforderungen an die gesundheitliche Unbedenklichkeit entsprechend hoch. Sie betreffen nicht nur das kosmetische Mittel und die Art seiner Anwendung, sondern auch alle Inhaltsstoffe. Nach ihrer Markteinführung überwachen die Hersteller die kosmetischen Produkte kontinuierlich weiter. Ähnlich wie Lebensmittel unterliegen Kosmetika zudem der amtlichen Kontrolle. So ist zu jedem Zeitpunkt sichergestellt, dass die am Markt erhältlichen Produkte gesundheitlich unbedenklich sind.

Gesetzliche Bestimmungen für kosmetische Inhaltsstoffe

Eine europäische Verordnung – die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel – regelt durch genaue Vorgaben, welche Inhaltsstoffe in den Produkten enthalten sein dürfen und welche ausgeschlossen sind. Bei einigen Inhaltsstoffen werden darüber hinaus genaue Höchstmengen oder Beschränkungen des Einsatzbereichs vorgeschrieben. Die Hersteller sind dazu verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für jedes einzelne Produkt umfassend zu dokumentieren.

Gesetzliche Regelungen zu Inhaltsstoffen in der europäischen Kosmetik-Verordnung beruhen auf Bewertungen des Wissenschaftlichen Ausschusses „Verbrauchersicherheit“ (Scientific Committee on Consumer Safety, SCCS) der EU. Die unabhängigen Mitglieder dieses Ausschusses erstellen auf Basis ihrer wissenschaftlichen Expertise Stellungnahmen zu einzelnen Inhaltsstoffen. Diese dienen dem Gesetzgeber als Grundlage für die entsprechenden Zulassungen bzw. Beschränkungen. (Link zu einem Video über die Aufgaben und die Arbeit der wissenschaftlichen Ausschüsse der EU.)

Bewertung von Inhaltsstoffen und Kosmetikprodukten

Für jedes kosmetische Mittel ist die Erstellung einer Sicherheitsbewertung vorgeschrieben. Unabhängig davon, ob es sich um natürliche Stoffe oder um Inhaltsstoffe wie MineralöleParabene, Silikone oder Aluminium handelt – entsprechend ausgebildete Experten beurteilen und dokumentieren die Unbedenklichkeit der Inhaltsstoffe und des Produkts, bevor es in den Markt eingeführt wird. Hierzu wird insbesondere berücksichtigt, unter welchen Bedingungen ein Produkt angewendet werden soll. Dazu zählen beispielsweise die Einsatzkonzentrationen der einzelnen Inhaltsstoffe sowie die Anwendungsdauer, die Anwendungshäufigkeit sowie der Anwendungsort des Produktes. Damit können auch Inhaltsstoffe, die zwar in ihrer reinen Form ein Gefahrenpotential aufweisen, z. B. brennbare, reizende oder gar „giftige“ Stoffe, durchaus in einer bestimmten Dosierung in einem kosmetischen Produkt verwendet werden, ohne dass diese Produkte damit ein Gesundheitsrisiko für den Verbraucher darstellen. Ob ein Produkt sicher ist oder nicht, kommt immer auf die individuelle Rezeptur und deren Anwendung an, und weniger darauf, ob ein bestimmter Stoff mit einem bestimmten Gefahrenmerkmal enthalten ist – kurzum: die Dosis macht das Gift.

Behörden kontrollieren Kosmetik

Behörden der Bundesländer sind in Deutschland für die Überwachung von Kosmetika zuständig: Die „Chemischen und Veterinär-Untersuchungsämter“ der Länder führen regelmäßig Betriebs-, Produkt- und Dokumentationskontrollen durch, um die Sicherheit der Produkte zu überprüfen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert wesentlich die Aktivitäten in Deutschland und ist im europäischen Raum mit den anderen Behörden vernetzt.

Unverträglichkeiten und Allergien durch kosmetische Inhaltsstoffe?

Die Kosmetikhersteller überprüfen im Rahmen von Sicherheitsbewertungen die Verträglichkeit der Kosmetika sehr genau. Zur Bestätigung werden vor der Markteinführung vielfach Anwendungs- und Verträglichkeitsstudien an Probanden durchgeführt. Trotzdem können in Einzelfällen Unverträglichkeiten wie beispielsweise allergische Reaktionen nie ganz ausgeschlossen werden. Bei über drei Milliarden pro Jahr verkauften Kosmetikprodukten in Deutschland tritt pro einer Million verkaufter Produkte im Durchschnitt nur in 1,3 Fällen eine Unverträglichkeit auf.

Eine individuelle Unverträglichkeit bezieht sich in der Regel nur auf einen Inhaltsstoff des Produkts und nicht auf das gesamte kosmetische Produkt. Nachdem der für den Verbraucher problematische Inhaltsstoff vom Facharzt identifiziert wurde, sollte dieser Stoff gemieden werden. Mithilfe der INCI-Kennzeichnung (INCI: International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) kann der Verbraucher leicht die Inhaltsstoffe im Produkt überprüfen. Um eine optimale Verträglichkeit sicherzustellen, sollte er nur solche kosmetischen Mittel verwenden, die für seinen Haut- bzw. Haartyp geeignet sind und die Anwendungshinweise auf der Verpackung befolgen. Mehr Informationen zu kosmetischen Inhaltsstoffen und was sie in einem Produkt leisten, gibt es in der COSMILE-App.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Inhaltsstoffen in Kosmetik

Wie erkenne ich, welche Inhaltsstoffe in meiner Kosmetik verwendet werden?

Die Hersteller kosmetischer Produkte sind gesetzlich verpflichtet, die Inhaltsstoffe mit ihrer EU-weit einheitlichen, so genannten INCI-Bezeichnung (INCI: International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) zu kennzeichnen. Anhand der INCI-Kennzeichnung kann ein Allergiker feststellen, ob ein Stoff, auf den er allergisch reagiert, im Produkt enthalten ist. Somit kann er Produkte meiden, die diesen Stoff enthalten.

Für Verbraucher stellt die Website www.haut.de eine komplette Datenbank zu allen Inhaltsstoffen (INCI-Bezeichnungen), die in kosmetischen Produkten anzutreffen sind, zur Verfügung: https://www.haut.de/inhaltsstoffe-inci/

Wie müssen die Inhaltsstoffe in der INCI-Liste aufgeführt werden?

Die Inhaltsstoffe müssen auf dem Produkt in der Reihenfolge absteigender Konzentration gekennzeichnet sein.

Sind billige Inhaltsstoffe schädliche Inhaltsstoffe?

Nein. Unabhängig vom Preis sind alle in kosmetischen Produkten verwendeten Inhaltsstoffe sicher und verträglich. Denn alle Kosmetikprodukte müssen entsprechend den Anforderungen der gültigen Gesetzgebung formuliert werden, ganz unabhängig von den Kosten für die Inhaltsstoffe. Dies gewährleisten strenge gesetzliche Regelungen auf Basis der europäischen Kosmetik-Verordnung und sorgfältige Sicherheitsbewertungen der Hersteller.

Warum werden manche Inhaltsstoffe schlecht bewertet?

Es kommt immer wieder vor, dass Apps bestimmte Inhaltsstoffe schlecht beurteilen und vorgeben, seriöse Produktinformationen für Verbraucher zur Verfügung zu stellen. Diese Apps können aus verschiedenen Gründen nicht als Einkaufsratgeber dienen, da die Informationen in vielen Fällen nicht auf gesicherten wissenschaftlichen Daten basieren oder veraltet sind. Die in Deutschland vertriebenen kosmetischen Produkte und deren eingesetzte Inhaltsstoffe sind sicher. Dies gewährleisten die strengen gesetzlichen Regelungen auf Basis der europäischen Kosmetik-Verordnung und die sorgfältigen Sicherheitsbewertungen der Hersteller. Verlässliche Informationen zu kosmetischen Inhaltsstoffen bietet die COSMILE-App.

Wo kann ich mich über Inhaltsstoffe informieren?

Alle Antworten zu kosmetischen Inhaltsstoffen gibt COSMILE, die unkomplizierte Verbraucher-App. COSMILE dient dazu, Verbraucher bei ihrem Einkauf zu unterstützen, indem die App Informationen über Inhaltsstoffe und deren Funktionen in kosmetischen Produkten liefert. Die App stellt hierbei eine echte Orientierung dar, da die Informationen auf fundierten wissenschaftlichen Einschätzungen sowie Bewertungen der verantwortlichen Behörden beruhen.

Ziel der App ist, kosmetische Produkte noch transparenter zu machen und Verbraucher über die eingesetzten Inhaltsstoffe leicht verständlich zu informieren. Insbesondere Verbraucher mit Unverträglichkeiten profitieren von der App, da sie mit deren Hilfe schnell und leicht erkennen können, ob Stoffe in einem Produkt enthalten sind, auf die sie möglicherweise allergisch reagieren. Die App-Verwender können einzelne Stoffe oder Stoffgruppen individuell vormerken und damit ihre App personalisieren.

Wie sicher sind Produkte und deren Inhaltsstoffe, die ich im Internet bestellen kann?

Die Möglichkeit der Online-Bestellung ändert nichts an der Produktsicherheit von kosmetischen Produkten, die in Deutschland oder der EU verkauft werden. In der EU verkaufte Kosmetik muss den hohen Sicherheitsanforderungen des EU-Kosmetikrechts entsprechen, was stichprobenartig von den EU-Marktüberwachungsbehörden kontrolliert wird. Mehr Informationen, worauf sie bei einer Bestellung im Internet achten sollten, finden Sie in diesem Flyer zum Einkauf von Kosmetik im Internet.

Warum enthalten Kosmetikprodukte Konservierungsstoffe? Sind diese schädlich?

Konservierungsstoffe schützen kosmetische Produkte vor dem mikrobiellen Verderb und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit der Verbraucher. Insbesondere wenn ein kosmetisches Produkt Wasser enthält, sind Konservierungsstoffe notwendig. Denn in Wasser können sich Mikroorganismen ansiedeln und vermehren.

Werden kosmetische Fertigprodukte und deren Inhaltsstoffe im Tierversuch getestet?

Nein. Die deutsche Kosmetik-Industrie verzichtet bereits seit 1989 freiwillig auf Tierversuche für kosmetische Fertigprodukte. Seit dem 11. März 2013 ist zudem die Vermarktung kosmetischer Produkte in der EU verboten, wenn das fertige Produkt oder die Inhaltsstoffe zur EU-kosmetikrechtlichen Absicherung im Tierversuch getestet wurden. Darüber hinaus gilt das Verbot auch für Produkte und deren Inhaltsstoffe, wenn die Versuche außerhalb der EU vorgenommen wurden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Tierversuche und Alternativmethoden.

 

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