Unser Wissen über Schönheitspflege

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Inhaltsstoffe

„Gefährliche Stoffe“ in Kosmetika

Immer wieder geraten Inhaltsstoffe kosmetischer Mittel, die einer Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht nach dem Chemikalienrecht unterliegen, in negative Schlagzeilen. Solche Stoffe werden oft als „gefährliche Stoffe" bezeichnet.

Richtig ist: Die Einstufung eines Stoffes nach dem Chemikalienrecht führt nicht automatisch dazu, dass das kosmetische Mittel, in dem der betreffende Stoff eingesetzt wird, ebenfalls „gefährlich“ ist. Denn das theoretische Gefahrenpotential des reinen Stoffs ist etwas anderes als sein fein dosiertes Vorkommen in einem kosmetischen Produkt.

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