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Recht & Technik/Hersteller

Gute Herstellungspraxis (Kosmetik-GMP) – heute eine Selbstverständlichkeit

Die Herstellungsweise nach Guter Herstellungspraxis (Kosmetik-GMP) ist schon seit vielen Jahren Praxis in der Kosmetikindustrie. Die grundsätzliche Anforderung ist im Kosmetikrecht verankert. Sie muss in der Produktionformationsdatei dokumentiert werden.

Die Kriterien und Leitlinien für die Gute Herstellungspraxis sind in Empfehlungen enthalten, z. B. der bisherigen Leitlinie des IKW „Kosmetik-GMP – Leitlinien zur Herstellung kosmetischer Mittel“.

Zwischenzeitlich wurde eine internationale Norm DIN EN ISO 22716 „Kosmetik – Gute Herstellungspraxis (GMP) – Leitfaden zur Guten Herstellungspraxis“ veröffentlicht. Auf diese verweist die EU-Kommission in einer Veröffentlichung im Rahmen der EG-Kosmetik-Verordnung 1223/2009 als geeignetes Instrument zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderung.

Auch wenn keine grundsätzlichen neuen Anforderungen durch die neue Norm ins Kosmetikrecht eingeführt werden, schien es doch notwendig, ein erläuterndes Dokument zu erstellen, das die Zusammenhänge zwischen den bisherigen Gegebenheiten und der Norm DIN EN ISO 22716 beschreibt und insbesondere die deutschsprachige Übersetzung der Norm kommentiert, erläutert und interpretiert.

Dies erfolgte mit der Broschüre „Kosmetik-GMP – Die Norm DIN EN ISO 22716, kommentiert vom Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel“ (kostenpflichtig).

Basierend auf der Norm DIN EN ISO 22716 und der hier vorgestellten IKW-Broschüre hat der IKW eine Checkliste zur Selbstbewertung nach Kosmetik-GMP erstellt.

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