Unser Wissen über Schönheitspflege

Die Experten der Schönheitspflege im IKW liefern fachlich wertvollen Input und sind kompetente Ansprechpartner zu allen Fragen der Schönheitspflege.

Recht & Technik/Professionelle Verwender

Haarfarben sind für Friseure sicher

Haarfarben gehören zu den am besten kontrollierten und untersuchten Kosmetikprodukten (weitere Infos dazu finden Sie hier) und unterliegen strengen gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus bestehen in Deutschland umfassende Regelungen zum Arbeitsschutz im Friseurhandwerk.

Die Sicherheitsanforderungen an Haarfarben sowie an andere Haarkosmetikprodukte (Blondierungen, Dauerwellprodukte, Haarglättungsprodukte usw.) gelten auch für die Beschäftigten im Friseursalon. In den Formulierungen der Haarkosmetikprodukte verwenden die Hersteller ausschließlich Inhaltsstoffe, die der Kosmetikgesetzgebung sowie allen anderen gesetzlichen Vorgaben der EU entsprechen und bezüglich der gesundheitlichen Unbedenklichkeit umfassend geprüft sind.

Die Inhaltsstoffe werden von Expert*innen nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand unter Berücksichtigung konkreter Sicherheitsdaten, der tatsächlichen Konzentration der Inhaltsstoffe in den jeweiligen Rezepturen und der Anwendungsbedingungen der Produkte bewertet. Dabei wird auch die Exposition während der Schwangerschaft, sowohl für die Kundinnen als auch für die Friseurinnen, mit berücksichtigt. Weibliche Angestellte können auch während der Schwangerschaft mit Haarkosmetikprodukten arbeiten.

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