Unser Wissen über Schönheitspflege

Die Experten der Schönheitspflege im IKW liefern fachlich wertvollen Input und sind kompetente Ansprechpartner zu allen Fragen der Schönheitspflege.

Recht & Technik/Hersteller

Haltbarkeit kosmetischer Mittel

Kosmetische Mittel müssen ein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen, wenn sie weniger als 30 Monate haltbar sind. Hersteller können laut Artikel 19 (1) c) der EG-Kosmetik-Verordnung statt des Wortlautes „Mindestens haltbar bis“ auch das in Anhang VII Nummer 3 eingeführte Symbol einer Sanduhr verwenden. Pflicht ist dabei außerdem die Angabe des Datums (Monat und Jahr oder Tag, Monat und Jahr).

Für Produkte mit einer längeren Haltbarkeit gilt das nicht. Sie müssen jedoch mit dem Symbol eines offenen Cremetiegels gekennzeichnet werden, das die Verwendungsdauer nach der Öffnung angibt: Das Symbol und die Angabe "12 M" sagen beispielsweise aus, dass dieses Produkt nach der ersten Öffnung zwölf Monate lang gefahrlos verwendet werden kann.

Möchten Sie noch mehr wissen?

Dann besuchen Sie unser Extranet!

Testmodul