Unser Wissen über Schönheitspflege

Die Experten der Schönheitspflege im IKW liefern fachlich wertvollen Input und sind kompetente Ansprechpartner zu allen Fragen der Schönheitspflege.

Recht & Technik/Hersteller

Kennzeichnung des "Zeitraumes nach dem Öffnen"

Seit 2003 ist im Kosmetikrecht vorgeschrieben: Auf Produkten, die länger als 30 Monate haltbar sind, muss ein "Zeitraum nach dem Öffnen" ("Period after Opening", PAO) angegeben sein. Innerhalb dieses Zeitraums muss das Produkt bedenkenlos verwendet werden können – und dem Verbraucher die bestmögliche Produktleistung bieten.

Die Verantwortlichkeit für die Angabe eines "Zeitraums nach dem Öffnen" auf einem Produkt obliegt der für das Inverkehrbringen des jeweiligen Produkts auf dem Gemeinschaftsmarkt verantwortlichen Person.

 

Es gibt keine universelle Methode, durch deren alleinige Anwendung eine wissenschaftliche Bestimmung des "Zeitraums nach dem Öffnen" für alle kosmetischen Mittel möglich ist. Die Bewertung muss die Komplexität der kosmetischen Mittel sowie die normale und angemessenerweise vorhersehbare Anwendung durch den Verbraucher berücksichtigen.

 

Colipa (seit 2012: Cosmetics Europe) hat Leitlinien erstellt, die bei der Festlegung des "Zeitraums nach dem Öffnen" für kosmetische Mittel Hilfestellung geben können. Diese Leitlinien beinhalten auch den Text der Leitlinien der Europäischen Kommission zur praktischen Umsetzung von Artikel 19 (1) c) der EG-Kosmetik-Verordnung (früher Art. 6 Abs.1 c) zur Angabe des Haltbarkeitszeitraums nach dem Öffnen.

 

Der IKW hat eine deutsche Übersetzung der Cosmetics Europe Leitlinien erstellt, die Sie hier als pdf-Datei abrufen können.

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