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Sicherheit & Wirksamkeit

Kennzeichnung von Duftstoffen

Seit 1997 werden alle Inhaltsstoffe kosmetischer Mittel europaweit mit der international einheitlichen INCI-Nomenklatur (INCI: International Nomenclature Cosmetic Ingredients) auf den Verpackungen gekennzeichnet. Mit Hilfe dieser Nomenklatur ist es möglich, die in einem Produkt verwendeten Stoffe in allen EU-Mitgliedstaaten – sowie mittlerweile auch in vielen anderen Ländern weltweit – anhand ein und derselben Bezeichnung zu identifizieren. Diese Form der Kennzeichnung ist bei Verbraucherprodukten einzigartig. Die europäische Kosmetikindustrie nimmt damit eine Vorreiterrolle in Sachen Verbraucherschutz weltweit ein.

Die INCI-Kennzeichnung gilt für alle bei der Herstellung verwendeten und im Fertigprodukt vorhandenen Bestandteile. Ihre Auflistung beginnt mit dem Hinweis „Ingredients“. Die Bestandteile werden in absteigender Reihenfolge der Konzentration – das heißt der Menge, in der sie eingearbeitet sind – angegeben, also der Inhaltsstoff mit dem größten Anteil am Anfang und danach alle anderen. Rohstoffe, die weniger als ein Prozent der Gesamtbestandteile ausmachen, erscheinen am Ende in ungeordneter Reihenfolge.

Vor allem Allergiker profitieren von der Kennzeichnung: Nach der Identifizierung ihrer individuellen Allergieauslöser erhalten sie einen Allergiepass, in den die Allergene eingetragen werden. So können sie die betreffenden allergenen Stoffe bereits beim Einkauf sicher erkennen und entsprechende Produkte meiden.

Zur Vermeidung von Überempfindlichkeitsreaktionen wird auch das Vorhandensein von Duftstoffmischungen (Parfums) in kosmetischen Produkten angegeben. Diese werden mit der INCI-Bezeichnung „Parfum“ gekennzeichnet. Seit einer Änderung der europäischen Kosmetik-Gesetzgebung im März 2003 werden zusätzlich auch bestimmte einzelne Duftstoffe separat gekennzeichnet. Betroffen sind 26 Riechstoffe, die häufiger als andere im Zusammenhang mit allergischen Reaktionen stehen. Die Einführung der Deklarationspflicht erfolgte auf der Basis eines Vorschlages des wissenschaftlichen Beratungsgremiums der EU, das seinerzeit für kosmetische Mittel zuständig war (das SCCNFP). Die Liste enthält sowohl synthetische Stoffe als auch solche natürlicher Herkunft. Beim Überschreiten von festgelegten Konzentrationsgrenzen müssen diese Stoffe auf den Verpackungen kosmetischer Mittel mit ihren individuellen INCI-Bezeichnungen gekennzeichnet werden.

Im Jahre 2012 hatte das aktuelle wissenschaftliche Beratergremium der EU-Kommission (das SCCS) weitere Parfuminhaltsstoffe hinsichtlich ihres Allergierisikos bewertet. Seit dem 13. Februar 2014 steht ein erster, auf der SCCS-Bewertung basierender Regelungsvorschlag der EU-Kommission im Internet zur Kommentierung. Kernstück des Regelungsentwurfs ist die Erweiterung des Informationsangebots für Duftstoff-Allergiker, d. h. die Erweiterung der bisher 26 Substanzen umfassenden Liste der individuell kennzeichnungspflichtigen Duftstoffe. Zudem sollen drei einzelne Duftstoffe zukünftig nicht mehr in kosmetischen Mitteln eingesetzt werden. Damit möchte der Gesetzgeber den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung tragen. Der Regelungsvorschlag wird von den Kosmetikherstellern derzeit im Detail geprüft. Unabhängig davon wird die Industrie wird in enger Zusammenarbeit mit den Riechstoffherstellern weitere Daten einreichen, die es ermöglichen, das Allergiepotenzial der betroffenen Stoffe vertieft zu bewerten.


Weitere Informationen

Broschüre "Kosmetika, Inhaltsstoffe, Funktionen"

Faltblatt "Klarheit für ungetrübtes Duftvergnügen"

Broschüre "Bewusster leben mit Kontaktallergien"

INCI-Datenbank bei www.haut.de

Artikel "Chemie für die Schönheit - aber sicher!"

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