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Kennzeichnung von Nanomaterialien in Kosmetika

In vielen Alltagsprodukten befinden sich Nanomaterialien, so auch in Kosmetika. Seit dem 11. Juli 2013 müssen kosmetische Mittel, die Nanostoffe enthalten, gesondert gekennzeichnet werden.

Im Vorfeld dieser gesetzlichen Neuauflagen haben sich im Dialog Kosmetik einige Institutionen und wissenschaftliche Experten mit den Anforderungen einer begleitenden Verbraucherinformation zur Kennzeichnung beschäftigt. Es wurde eine Erläuterung zur Kennzeichnungspflicht erstellt. Zusätzlich sind für alle nanoskaligen Stoffe, die derzeit in Kosmetika eingesetzt werden, Stoffdatenblätter (Steckbriefe) erarbeitet worden. Ziel dieser Verbraucherinformationen ist es, die Notwendigkeit des Einsatzes dieser Stoffe zu erläutern. Insgesamt werden aber nur wenige Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln verwendet.

Steckbriefe wurden beispielsweise für die in Sonnencremes verwendeten UV-Filter Titandioxid und Zinkoxid erstellt. Diese beiden Pigmente in Nanogröße reflektieren das Licht und bieten damit einen sehr guten Schutz vor den schädlichen UV-Strahlen. Da sie nicht durch die Haut in den Körper eindringen, gelten diese Nanopartikel als unbedenklich.

Kosmetik-Industrie ist Vorreiter

Die Definition des Begriffs „Nanomaterial“ ist in der Anfang 2010 in Kraft getretenen europäischen Kosmetik-Verordnung festgehalten. Es ist das erste Gesetz, das Nanomaterialien als eigenständige Stoffgruppe behandelt. Gemäß der Verordnung müssen seit Juli 2013 Produkte, die Nanopartikel enthalten, gekennzeichnet werden. Die Kosmetikindustrie ist damit die erste Branche, die den Verbraucher auf den Produktverpackungen über enthaltene Nanopartikel informiert.

Auf dem Informationsportal des Landes Baden-Württemberg zu Nanotechnologien im Alltag erläutert Birgit Huber, Bereichsleiterin Schönheitspflege im IKW, in einem Interview die neue Kennzeichnung von Nanomaterialien.

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