Unser Wissen über Schönheitspflege

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Sicherheit & Wirksamkeit

Kosmetika und Körperpflegemittel sind sicher – auch für Schwangere und Kinder

Die in Deutschland vertriebenen kosmetischen Produkte sind sicher und verträglich. Das gewährleisten sorgfältige Sicherheitsbewertungen der Hersteller und die wissenschaftlich fundierte Prüfung und Genehmigung durch Behörden wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) oder die EU-Verbraucherschutzbehörden. Nach den Vorgaben der EG-Kosmetikverordnung sind dabei das toxikologische Profil der Inhaltsstoffe, deren chemischer Aufbau sowie der Grad der Exposition zu berücksichtigen. Das gilt auch für die Stoffe Triclosan, Diethylphthalat und Parabene, die in den eingesetzten Konzentrationen und Produktformulierungen in kosmetischen Mitteln gesundheitlich unbedenklich sind.

Triclosan wird in Deutschland in einigen wenigen kosmetischen Produkten aufgrund seiner antibakteriellen Wirkung und konservierenden Eigenschaften eingesetzt. In geringen Konzentrationsgrenzen darf es in Zahnpasta, Handseife, Bade- und Duschprodukten, Deodorantien, Gesichtspuder und Abdeckstiften sowie Nagelpflegeprodukten und Mundwässern eingesetzt werden. Die Sicherheit von Triclosan wurde mehrfach überprüft; zuletzt im Jahr 2011 durch den unabhängigen Sachverständigenausschuss der Europäischen Kommission (Scientific Committee on Consumer Safety – Wissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit, SCCS).

Diethylphthalat wird unter anderem zum Vergällen, also Ungenießbarmachen von Alkohol eingesetzt. In kosmetischen Mitteln kann der Stoff in Produkten mit Alkoholanteil wie Eau de Toilette, Rasierwasser etc. vorkommen. Auch für Diethylphthalat liegen umfangreiche wissenschaftliche Bewertungen vor. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit für den Einsatz in den jeweils zugelassenen Konzentrationen ist mehrfach bestätigt.

Parabene sind Konservierungsstoffe und schützen Kosmetika vor dem mikrobiellen Verderb. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Gesundheit der Verbraucher. Parabene sind eine gut untersuchte Stoffgruppe und innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Konzentrationsgrenzen gesundheitlich unbedenklich – ebenfalls bestätigt durch den SCCS und das Bundesinstitut für Risikobewertung.

Die am 4. Dezember 2018 in der Fachzeitschrift „Human Reproduction“ veröffentlichten Ergebnisse einer Untersuchung an Schwangeren und 338 Kindern (davon 179 Mädchen) in den USA bieten hingegen keine Belege für gesundheitliche Risiken durch den Gebrauch kosmetischer Mittel, die solche Inhaltsstoffe enthalten. Der von den Studienautoren dargestellte Zusammenhang von verfrühter Pubertät bei Mädchen und der Verwendung von Kosmetika während der Schwangerschaft durch deren Mütter lässt sich durch die angewandte Methodik nicht belegen.

Eine Vielzahl von Einflussfaktoren kann für ein verfrühtes Eintreten der Pubertät bei Mädchen verantwortlich sein. Dazu zählen unter anderem ethnische Zugehörigkeit, Ernährungsgewohnheiten, Übergewicht und Umwelteinflüsse. Die in der Studie erhobenen Daten resultieren aus einer relativ kleinen, ethnisch und sozioökonomisch homogenen Gruppe aus einem Landarbeiter-Milieu in Kalifornien. Die Autoren räumen in ihrer Publikation selbst ein, dass sich die so gewonnenen Daten nicht „umfassend verallgemeinern“ lassen.

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