Unser Wissen über Schönheitspflege

Die Experten der Schönheitspflege im IKW liefern fachlich wertvollen Input und sind kompetente Ansprechpartner zu allen Fragen der Schönheitspflege.

Recht & Technik/Hersteller

Leitlinie: Handhabung von unerwünschten Wirkungen

Die Zufriedenheit der Verbraucher ist eines der wichtigsten Anliegen der Hersteller kosmetischer Mittel. In diesem Sinne entwickelt und koordiniert der Kompetenzpartner Schönheitspflege im IKW bereits seit vielen Jahren Maßnahmen, um in Zusammenarbeit mit den Herstellern die Sicherheit und die Wirksamkeit der Produkte immer weiter zu verbessern, und veröffentlicht dazu regelmäßig entsprechende Leitfäden.

Der IKW hatte seinen Mitgliedsfirmen erstmals im Jahre 1997 einen Leitfaden zum Umgang mit Verbraucheranfragen an die Hand gegeben, der explizit auf die Ursachenklärung eingeht und Hilfestellung gibt, wie Inhaltsstoffe eines kosmetischen Mittels eindeutig als ursächlich für eine Unverträglichkeitsreaktion identifiziert werden können.

Unter Berücksichtigung der Anforderungen der im Januar 2010 in Kraft getretenen europäischen Kosmetik-Verordnung hat der IKW eine Neufassung von „Leitlinien zur Handhabung von unerwünschten Wirkungen und Meldung von ernsten unerwünschten Wirkungen innerhalb der Europäischen Union” herausgegeben. Diese ersetzen die zuletzt im Jahre 2005 veröffentlichten „Leitlinien zur Handhabung von Berichten über Unverträglichkeitsreaktionen im Zusammenhang mit der Verwendung von in der EU vermarkteten kosmetischen Mitteln“. Wesentliches neues Element der Leitlinien ist der Abschnitt 3.4 zur gesetzlichen Meldepflicht für ernste unerwünschte Wirkungen (EUW).

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