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Mikroplastik in Kosmetik

In Medien und Fachöffentlichkeit wird vermehrt über die zunehmende Verunreinigung von Ozeanen mit Kunststoffen und Kunststoffpartikeln, sogenanntem Mikroplastik, berichtet. Kosmetische Produkte spielen – anders als in der Öffentlichkeit oft dargestellt – bei der Verschmutzung der Meere mit Mikroplastik eine untergeordnete Rolle, wie eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik zum Thema Kunststoffe in der Umwelt belegt. Wissenschaftliche Schätzungen gehen von einem geringen mengenmäßigen Anteil zwischen 0,1 und 1,5 Prozent an Mikroplastik aus kosmetischen Produkten am Gesamteintrag in die Nordsee aus.

 

Freiwilliger Ausstieg der Kosmetikhersteller aus Mikroplastik

 

Dieser bereits geringe mengenmäßige Anteil wurde durch den freiwilligen Ausstieg der Kosmetikhersteller noch weiter reduziert. So hatte Cosmetics Europe (CE), der europäische Dachverband der Kosmetikindustrie, seinen Mitgliedern frühzeitig empfohlen, bis 2020 feste Kunststoffpartikel in Produkten, die wieder abgewaschen werden, wie zum Beispiel Peelings, durch alternative Stoffe zu ersetzen. Viele Kosmetikhersteller hatten sich bereits vorsorglich dafür entschieden, Produkte, die solche Mikrokunststoffpartikel enthalten, entsprechend zu überarbeiten. Laut einer Umfrage unter den europäischen Kosmetikherstellern durch Cosmetics Europe hat sich die Menge an festen, nicht abbaubaren Kunststoffpartikeln, die in abzuspülenden kosmetischen Produkten aufgrund ihres Reinigungs- und Peelingeffekts eingesetzt werden, zwischen den Jahren 2012 und 2017 bereits um 97 Prozent reduziert. Damit hat die Industrie den von CE empfohlenen Ausstieg auf freiwilliger Basis bis 2020 bereits frühzeitig und nahezu vollständig umgesetzt. In Zahnpasten werden feste Kunststoffpartikel nicht mehr eingesetzt.

 

Gesetzliche Beschränkungen für die Verwendung von Mikroplastik

 

Auf europäischer Ebene wurden im Rahmen der von der Europäischen Kommission initiierten Kunststoffstrategie im Januar 2018 regulatorische Maßnahmen zu bewusst zugesetzten Kunststoffpartikeln eingeleitet. Die europäische Chemikalienagentur ECHA hatte bekannt gegeben, dass sie eine Beschränkung der Verwendung von bewusst zugesetzten Mikroplastikpartikeln unter der europäischen Chemikalienverordnung REACH prüft. Dabei werden sämtliche relevanten Verwendungen von Mikrokunststoffpartikeln in Industriesektoren betrachtet, die für eine Beschränkung in Frage kommen.

Am 30. Januar 2019 hat die ECHA eine Mitteilung bezüglich bewusst zugefügter Mikrokunststoffpartikel (primäres Mikroplastik) veröffentlicht. Darin bestätigt die ECHA, dass es nur begrenzte Hinweise auf negative Einflüsse von Mikrokunststoffpartikeln auf die Umwelt gibt und definiert diese Stoffe als synthetische Polymere in Partikelform, die eine Größe zwischen einem Nanometer und 5 Millimeter haben. Die in der Mitteilung empfohlenen Beschränkungen umfassen neben Peeling-Partikeln (Microbeads) in einer späteren Phase (voraussichtlich 2026) auch Wachse und Trübungsmittel, sogenannte Opacifier, in abwaschbaren Produkten. Darüber hinaus empfiehlt die ECHA voraussichtlich ab 2028 eine Beschränkung fester Kunststoffpartikel in Leave-on-Produkten – das sind Produkte, die auf der Haut oder dem Haar verbleiben. Natürliche Polymere sind aufgrund ihrer biologischen Abbaubarkeit von den Beschränkungen ausgenommen.

Die Kosmetikhersteller sind auf die empfohlenen Beschränkungen zu Peeling-Partikeln vorbereitet, da sie bereits im Rahmen des freiwilligen Ausstiegs die Menge an festen Kunststoffpartikeln in Peeling-Produkten deutlich reduziert hatten. Und auch in Bezug auf Trübungsmittel in Kosmetika sind die Unternehmen informiert. Der IKW hatte seinen Mitgliedsfirmen eine bereits 2018 im Rahmen des Kosmetikdialogs geäußerte Bitte vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und vom Umweltbundesamt weitergegeben, den Einsatz von Trübungsmitteln, sofern diese unter die Mikroplastik-Definition fallen, schon jetzt zu überdenken.

Mikrokunststoffpartikel in Leave-on-Produkten waren bisher in den Ausstiegsplänen der Kosmetikhersteller nicht enthalten, da sich die wissenschaftliche Kritik an Mikroplastik vorrangig auf feste Kunststoffpartikel bezieht, die durch Abspülen ins Abwasser gelangen können, wie es beispielsweise bei abwaschbaren Peeling-Produkten der Fall ist. Leave-on-Produkte – insbesondere Make-up, Lippen- und Nagelprodukte – werden typischerweise nicht abgewaschen, sondern z. B. durch Abschminken über den Hausmüll entsorgt und gelangen somit nicht ins Abwasser. Make-up, Lippen- und Nagelprodukte sind häufig sehr komplex aufgebaut. Um eine optimale Produktleistung zu erzielen, sind Mikroplastik-Inhaltsstoffe in diesen Produktkategorien häufig essentiell. So tragen beispielsweise die eingesetzten Mikrokunststoffpartikel maßgeblich dazu bei, dass Puder auf der Haut haftet. Geeignete Alternativen zu Mikroplastik-Inhaltsstoffen, die sowohl hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Produkte als auch der Hautverträglichkeit sowie Haltbarkeit vergleichbar sind, sind bisher nur für Einzelfälle verfügbar. Daher setzen sich die Kosmetikhersteller für den weiteren Einsatz von Mikroplastik-Inhaltsstoffen in den Produktkategorien Make-up, Lippen- und Nagelprodukte ein.

Die Hersteller kosmetischer Mittel tragen die Verantwortung, dass die dem Verbraucher zur Verfügung gestellten Produkte für Mensch und Umwelt sicher sind. Dieser Verpflichtung kommen sie im Rahmen der umfangreichen gesetzlichen Regelungen – sowie auch durch freiwillige Maßnahmen – weltweit nach. Die Kosmetikindustrie ist sehr daran interessiert, die Umweltverträglichkeit ihrer Produkte weiter zu verbessern.

Der IKW sammelt und verwertet alle entsprechenden Informationen und befindet sich kontinuierlich in Gesprächen mit den Umweltbehörden. Eine gute Übersicht zum Forschungsstand geben diese Übersichtsartikel zu Mikroplastik in der Umwelt: Link 1 und Link 2

Fragen und Antworten zu Mikroplastik in Kosmetik

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