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Inhaltsstoffe

Nanomaterialien in Kosmetika

Nanomaterial ist ein allgemeiner Begriff für Teilchen mit einem Durchmesser von weniger als 100 Nanometer (1 Nanometer = 1 Milliardstel Meter).

Studien beweisen Unbedenklichkeit

Zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen: Der Gebrauch von Kosmetika, die Nanomaterialien enthalten, ist unbedenklich. Seit Juli 2013 müssen Kosmetikhersteller die speziellen Anforderungen der neuen EG-Kosmetik-Verordnung erfüllen.

Titandioxid in Nano-Form ist längst EU-weit als UV-Filter in kosmetischen Mitteln zugelassen. Eine aktuelle Neubewertung des zuständigen wissenschaftlichen Beratergremiums der EU-Kommission bestätigt die sichere Anwendung in Sonnenschutzmmitteln (Link zum Bericht).

Nano-Zinkoxid wird ebenfalls als UV-Filter verwendet. Das Zulassungsverfahren auf europäischer Ebene wird in Kürze abgeschlossen sein. Das SCCS hat auch Nano-Zinkoxid bereits als sicher für die Anwendung in kosmetischen Mitteln bewertet (Link zum Bericht).

Der Vorteil von Nanomaterialien in Kosmetika wird zum Beispiel an der Konsistenz von Sonnenschutzmitteln deutlich. Früher mussten sich Verbraucher mit vergleichsweise zähen Pasten herumschlagen. Dadurch, dass ihre Partikelgröße in den Nanometerbereich verringert wurde, lassen sich pigmenthaltige Sonnencremes heutzutage sehr leicht auf der Haut verteilen. Auch die Schutzwirkung gegen UV-Strahlung konnte so wesentlich verbessert werden.

Lipo- und Nanosomen oder Nanoemulsionen hingegen gelten nicht als Nanomaterialien. Der Grund: Sie bestehen aus vergleichsweise locker gebundenen Lipidkügelchen, die nur eine sehr begrenzte Lebensdauer haben. Sie lösen sich bereits in der obersten Hautschicht wieder auf.

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