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Inhaltsstoffe

Sicherheit und Wirksamkeit von Triclosan

Triclosan ist im Rahmen der europäischen Gesetzgebung als Konservierungsstoff in Kosmetikprodukten zugelassen. Die Sicherheit von Triclosan wurde mehrfach überprüft; zuletzt im Jahr 2011 durch den unabhängigen Sachverständigenausschuss der Europäischen Kommission (Scientific Committee on Consumer Safety – Wissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit, SCCS), und zwar sowohl in Bezug auf die Anwendungssicherheit für den Menschen als auch in Bezug auf eine mögliche bakterielle Resistenz. Das SCCS befürwortet die Verwendung von Triclosan als einen sicheren und wirksamen Wirkstoff in kosmetischen Erzeugnissen.

In seiner Neubewertung aus dem Jahr 2011 hat das SCCS lediglich einige ergänzende Einschränkungen angeregt, die sicherstellen, dass der Nutzen dieses antibakteriellen Wirkstoffes erhalten bleibt. So darf Triclosan bis zu 0,3 Prozent in Zahnpasta, Handseife, Bade- und Duschprodukten, Deodorantien, Gesichtspuder und Abdeckstiften sowie Nagelpflegeprodukten und bis zu 0,2 Prozent in Mundwässern eingesetzt werden. Es gibt keine neuen Erkenntnisse, die die bewährte, sichere Anwendung von Triclosan in kosmetischen Mitteln in Frage stellen könnten.

Kosmetische Mittel sind sicher. Die strenge EU-weite Kosmetikgesetzgebung schreibt den Herstellern die Durchführung einer umfassenden Sicherheitsbewertung durch einen entsprechend ausgebildeten Experten für jedes Produkt vor. Diese Bewertung berücksichtigt sowohl das fertige Erzeugnis als auch alle Inhaltsstoffe sowie die Anwendungsbedingungen durch den Verbraucher und unterliegt einer strengen Kontrolle durch die zuständigen Behörden.

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