Unser Wissen über Schönheitspflege

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Recht & Technik/Hersteller

Verantwortlichkeiten in der EG-Kosmetik-Verordnung

Die EG-Kosmetik-Verordnung (1223/2009) sieht detaillierte Regelungen zur Abgrenzung der Rollen und Verantwortlichkeiten vor: vom Inverkehrbringen kosmetischer Mittel auf dem Gemeinschaftsmarkt bis hin zum Vertrieb und Verkauf an die Endverbraucher.

Durch die im Vergleich zur EG-Kosmetik-Richtlinie detailliertere Ausformulierung dieser Verantwortlichkeiten in der Vertriebskette ergeben sich keine grundlegenden Änderungen des regulatorischen Rahmens. Teilweise wurden jedoch Vorgaben, die bislang ergänzend der Richtlinie 2001/95/EG („Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie“) und Gesetzen der Mitgliedstaaten zu entnehmen waren, nunmehr unmittelbar in das europäische Kosmetikrecht aufgenommen.

Der in seiner deutschen Übersetzung beigefügte Leitfaden wurde mit Unterstützung des IKW beim europäischen Kosmetikverband Colipa (seit 2012: Cosmetics Europe) erarbeitet, um den Mitgliedsfirmen und anderen Industriepartnern eine Hilfestellung bei der Interpretation dieser Vorschriften zu geben. Soweit erforderlich, bietet der Leitfaden praktische Hinweise für die Umsetzung der Verordnung, insbesondere im Hinblick auf die Zusammenarbeit, die zwischen Händlern und Verantwortlichen Personen stattfinden muss.

Aus aktuellem Anlass hat die Zeitschrift SOFW (in der Ausgabe 8-2012) einen Leserbrief des IKW mit dem Titel "Verantwortliche Person gemäß EG-Kosmetikverordnung" veröffentlicht.

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