Freiverkäuflichkeitszertifikate

Viele Länder außerhalb EU/EFTA fordern bei der Einfuhr kosmetischer Mittel so genannte Freiverkäuflichkeitszertifikate. Mit diesen Zertifikaten wird den Firmen bescheinigt, dass die für die Einfuhr ins Drittland vorgesehenen kosmetischen Mittel (oder ggf. WPR-Produkte) den geltenden nationalen gesetzlichen Bestimmungen und dem EU-Recht entsprechen. Der IKW erstellt solche Exportzertifikate für seine Mitgliedsfirmen. Die Erstellung beinhaltet auch die Beglaubigung der IKW-Unterschrift durch die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main.

Angebot für Nichtmitgliedsfirmen

Für deutsche Nichtmitgliedsfirmen ist die Ausstellung von Freiverkäuflichkeitszertifikaten auch möglich, allerdings nur für bestimmte Ausnahmeländer: Ägypten, China, Indonesien, Iran, Israel, Korea, Kuwait, Malaysia, Marokko, Paraguay. Für hessische und rheinland-pfälzische Nichtmitgliedsfirmen hingegen kann der IKW Freiverkäuflichkeitszertifikate für alle Drittländer erstellen, da dem IKW für diese Bundesländer die Erstellung der Freiverkäuflichkeitszertifikate für kosmetische Mittel von den zuständigen Ministerien übertragen wurde.

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Ihre Ansprechpartnerin

IKW Assistentin recht und Verpackung

Karin Czuba

Assistentin Recht und Verpackung kczuba@ikw.org

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