Fachliches

Ausnahmegenehmigung für die Vermarktung von Desinfektionsmitteln

Aufgrund der derzeitigen Corona-Krise besteht eine Knappheit von Desinfektionsmitteln. In Drogerien und Supermärkten sind Desinfektionsmittel rar und Privatpersonen stehen in den meisten Fällen vor leeren Regalen. Auch lokale Behörden und Hilfsorganisationen, wie beispielsweise Feuerwehr, Deutsches Rotes Kreuz und Technisches Hilfswerk, können ihren Bedarf an Desinfektionsmitteln kaum noch decken und haben bei Mitgliedsfirmen des IKW bereits angefragt, Desinfektionsmittel bereitzustellen. Der Bedarf übersteigt aber bei weitem die derzeitigen Produktionskapazitäten derjenigen Hersteller, die bisher schon Desinfektionsmittel produzieren. Weitere Unternehmen können hier unterstützen. Denn es gibt viele Hersteller, die technisch und organisatorisch in der Lage sind, unter hygienisch einwandfreien Bedingungen kurzfristig Desinfektionsmittel auf Basis der Wirkstoffe Ethanol („Alkohol“, „Branntwein“), 1-Propanol und 2-Propanol (Isopropylalkohol) zu liefern.

Allerdings gelten für Desinfektionsmittel in der Europäischen Union mehrere Vorschriften, unter anderem die äußerst komplexen Regelungen der Biozidprodukte-Verordnung. So benötigen Desinfektionsmittel grundsätzlich eine behördliche Zulassung, bevor sie vermarktet werden dürfen. Das bedeutet, dass nicht jedes Unternehmen, das in der Lage wäre, Desinfektionsmittel zu produzieren, diese auch tatsächlich produzieren darf.

Die für die Zulassung von Biozidprodukten zuständige Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat aufgrund der derzeitigen Situation Ausnahmezulassungen für Händedesinfektionsmittel auf Basis von Rezepturen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit Isopropanol und Ethanol erteilt, die auf sechs Monate befristet sind. Die für den IKW relevante Ausnahmezulassung gilt inzwischen auch für Händedesinfektionsmittel für Privatpersonen sowie für den gewerbliche Anwendung.

Der IKW hat sich bei den in Deutschland zuständigen Behörden und Ministerien erfolgreich dafür eingesetzt, eine breitere Ausnahmegenehmigung zu erzielen, damit in der derzeitigen Situation ausreichende Mengen an Desinfektionsmitteln in kurzer Zeit auch für Privatverbraucher zur Verfügung gestellt werden können.