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IKW begrüßt neue Kosmetik-Verordnung

Am 10.07.2013 endete die Übergangsfrist der neuen, in der gesamten EU unmittelbar geltenden Kosmetik-Verordnung. Die bereits seit 1976 existierende Gesetzgebung wird damit europaweit weiter vereinheitlicht und Abweichungen werden harmonisiert. Im Wesentlichen handelt es sich jedoch um eine Neufassung der bisherigen Vorgaben der Kosmetik-Richtlinie mit einer begrenzten Anzahl geänderter oder neuer Anforderungen. Dazu zählt die für alle nach dem 10.07.2013 in der EU in Verkehr gebrachten Produkte erforderliche zentrale Meldung in einer von der EU-Kommission erstellten Datenbank, um ein Beispiel zu nennen.

Weitergehende Informationen zum Thema finden Interessierte hier:

EG-Kosmetik-Verordnung 1223/2009 - Erläuterung und Kommentierung

Verantwortlichkeiten in der EG-Kosmetik-Verordnung

Wie sicher sind Kosmetikprodukte?

Leitlinien zum Anhang I veröffentlicht

Kriterien der EU-Kommission für Werbeaussagen kosmetischer Mittel

Neues EU-Portal: Notifizierung von Kosmetika

Handhabung von (ernsten) unerwünschten Wirkungen

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